Was müssen Sie tun, um einen Garten zu pachten?

Zuerst müssen Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen, der vom Vorstand oder von einem Gartenwart (Thomas Kunst oder Meike Wittnebel) zu bekommen ist.

Diese Aufnahme muss durch unseren Vorstand / Beirat bestätigt werden.

Falls ein Garten frei sein sollte, wird man Ihnen diesen anbieten oder Ihr Antrag wird auf Warteliste gesetzt.

Wird Ihnen ein bereits bestellter Garten, zum Beispiel auch mit Haus angeboten, so steht dem Vorpächter eine Ablöse zu. Diese wird vom Vorpächter gestellt und, damit keine Partei übervorteilt wird, vom Vorstand entsprechend bewertet und genehmigt.

  • einmalige Aufnahmegebühr: EUR 13.-
  • Mitgliedsbeitrag für passives Mitglied: EUR 25.-
  • Jungmitglied: EUR 5.-
  • einmaliger Baustein für das Vereinsheim: EUR 80.- (nur bei aktiver Mitgliedschaft)
  • Mitgliedsbeitrag für aktives Mitglied: EUR 50.-
  • Pachtbetrag pro qm: EUR 0,30

Es ist von jedem Gartenpächter ein Arbeitsdienst von 10 Stunden pro Jahr zu leisten. Wird diese Leistung nicht erbracht, sind an Stelle dessen derzeit pro Stunde 15 EUR zu bezahlen.

Pächter ab dem 70 Lebensjahr sind davon befreit.

Mit dem Beitrag (dieser ist im Mitgliedsbeitrag enthalten) an den Landesverband bayerischer Kleingärtner sind die vereinsinternen Tätigkeiten versichert.